Abrechnung

Wir verkaufen Ihre Kleidung auf Kommissionsbasis. Werden Ihre Stücke verkauft, erhalten Sie 35 % vom Erlös. Wir zahlen von den verbleibenden 65 % die komplette Mehrwertsteuer auf den Verkaufspreis an das Finanzamt und finanzieren den sorgfältigen Betrieb unseres Geschäftes (Personal, Miete, Versicherungen usw.).

Die Abrechnung Ihres Vertrages erfolgt einmalig nach Ablauf der zwei Monate und ausschließlich nach Terminabsprache.

Ein Anruf von Ihnen, mind. einen Tag vorher, genügt. Zwischenauszahlungen sind nicht möglich.
Auszahlungsbeträge über 100,- Euro werden in der Regel überwiesen.

Bitte beachten Sie, dass wir alle finanziellen Ansprüche aus Verträgen nur bis zu zwei Jahre nach Ablauf des Vertrages auszahlen. Ware die innerhalb der zwei Vertrags-Monate nicht verkauft wird, ist von Ihnen nach Ablauf der Vertragslaufzeit zeitnah und ohne Erinnerung durch uns abzuholen.

Geschieht dies nicht, wird die Ware einen Monat nach Vertragsablauf unter Freistellung jeglicher Ansprüche entsorgt!
In der Regel wird die Kleidung an die karitative Einrichtung „das Rauhe Haus“ in Hamburg gespendet.

Bitte bringen Sie zur Abrechnung immer Ihren Vertrags-Durchschlag mit!